Für die Verwirkung des Erinnerungsrechts des im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss fehlt es regelmäßig an einem Umstandsmoment.
LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20.11.2020 – L 5 SF 187/19 B E
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