1. Nutzungen sind nur beim Streitwert zu berücksichtigen, soweit deren Hauptleistung kein Bestandteil der Klage ist.
  2. Bei betragsfrei gestellten Lebensversicherungen kann der Versicherer allenfalls die Verwaltungskosten fordern, was lediglich als wiederkehrende Leistung im Streitwert zu berücksichtigen ist.

OLG Rostock, Urt. v. 14.10.2021 – 4 U 50/21

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