Im Rahmen des Verfahrens über die familiengerichtliche Genehmigung der Erbausschlagung der minderjährigen Kinder X und V hat das FamG im Wege der Amtsermittlung nach § 26 FamFG die Beteiligte zu 1) gebeten, Auskünfte über Nachlasswerte oder Nachlassverbindlichkeiten/Schulden des verstorbenen Kindesvater zu erteilen. Die Beteiligte zu 1) hat die geforderten Auskünfte durch Vorlage entsprechender Forderungsberechnungen für vier verschiedene Konten erteilt und hierfür eine Entschädigung nach dem JVEG für eine Arbeitsstunde i.H.v. 21,00 EUR beantragt. Nach Anhörung des Beteiligten zu 2) hat das AG diesen Antrag zurückgewiesen und zudem wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage die Beschwerde zugelassen. Hiergegen richtet sich die Erinnerung der Beteiligten zu 1).

Das AG hat der Beschwerde nach Anhörung des Beteiligten zu 2) nicht abgeholfen und der Kammer zur Entscheidung vorgelegt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge