Der Prozessbevollmächtigte in einem Verfahren über einen schulrechtlichen Anspruch auf ermessensfehlerfreier Auswahlentscheidung für die Aufnahme eines minderjährigen Kindes in eine bestimmte Schule hat neben dem Kind dann mit dessen Eltern zwei weitere Auftraggeber, wenn diese nicht nur als gesetzliche Vertreter des Kindes, sondern zugleich gemeinschaftlich im eigenen Namen ihr Elternrecht geltend machen.

VG Berlin, Beschl. v. 3.1.2022 – 14 KE 104/21

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge