Im Rahmen der Tagung berichtete der Vorsitzende des Ausschusses Rechtsanwaltsvergütung der Bundesrechtsanwaltskammer über den aktuellen Stand der Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung in der laufenden, 20. Legislaturperiode.[2] Gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverein hat die Bundesrechtsanwaltskammer einen Katalog mit Vorschlägen zur linearen Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung sowie zu strukturellen Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes als gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht.[3] Für deren zeitnahe Umsetzung machen sich die beiden Anwaltsorganisationen stark und führen derzeit Gespräche mit den auf Bundes- und Länderebene beteiligten Akteuren.
Die Forderung, das Schriftformerfordernis bei Anwaltsrechnungen in § 10 RVG – unabhängig von der Zustimmung von Mandantinnen und Mandanten – durch die Textform zu ersetzen,[4] wurde vom Gesetzgeber erfreulicherweise bereits im Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Justiz[5] aufgegriffen.
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