Im politischen Tagesgeschehen wird häufig mit parlamentarischen Untersuchungsausschüssen (PUA) gearbeitet. Für einen Rechtsanwalt kann sich die Frage stellen, wie er ggf. seine Tätigkeiten, die er möglicherweise als Beistand eines Zeugen, der im PUA ausgesagt hat, erbracht hat, abrechnet. Die Antwort geben die nachfolgenden Ausführungen.

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