- Zur Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung zu Lasten eines Zeugen bei Rücknahme des Strafantrags.
- Eine Kostentragungspflicht des § 470 S. 1 StPO setzt voraus, dass das Verfahren durch den Strafantrag bedingt war und wegen dessen Zurücknahme eingestellt werden muss
LG Kaiserslautern, Beschl. v. 12.4.2021 – 5 Qs 23/21
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