Von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer. 2022. Nomos Verlag, Baden-Baden. 112 S., 28,00 EUR
Mit dem am 1.10.2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt hat der Gesetzgeber die bisherigen engen Voraussetzungen für den Abschluss von Erfolgshonorarvereinbarungen geändert. Während bisher eine Erfolgshonorarvereinbarung nur unter engen, auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers abgestellten Voraussetzungen zulässig war, bestimmt die Neufassung des § 4a RVG weitgehend eine Freigabe des Erfolgshonorars. Deshalb werden sich – anders als bisher – die meisten Rechtsanwälte mit dem Thema Erfolgshonorar befassen müssen. Das von dem bekannten Kostenrechtlicher Mayer verfasste Werk unterstützt den Rechtsanwalt bei der raschen Einarbeitung in das neue Recht. Dabei geht der Autor auch ausführlich auf die in § 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 RVG aufgeführten Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Erfolgshonorarvereinbarung ein. Für die verschiedensten Fallkonstellationen werden praxisgerechte Mustervereinbarungen abgedruckt.
In einem weiteren Teil seines Buches erläutert Mayer die sonstigen durch das eingangs erwähnte Gesetz vorgenommenen Änderungen für anwaltliche Vergütungsvereinbarungen. In weiteren Teilen des Werkes erörtert Mayer die Einzelheiten der Herabsetzung bei unangemessen hohen Erfolgshonorarvereinbarungen und die Folgen fehlerhafter Erfolgshonorarvereinbarungen.
Außerdem geht Mayer auf Sonderprobleme der Vertragsgestaltung ein, so etwa auf die Rechtsfolgen bei der Kündigung des Mandats vor Erfolgseintritt oder die Berücksichtigung prozessualer Kostenerstattungsansprüche bei einer Erfolgshonorarvereinbarung.
Abschließend gibt der Autor praxisgerechte Hinweise für die Kalkulation eines Erfolgshonorars, bei der die Erfolgswahrscheinlichkeit der anwaltlichen Tätigkeit in direktem Zusammenhang mit der Höhe des Zuschlags zur gesetzlichen Vergütung gebracht wird. Dies beruht auf dem Umstand, dass die Beurteilung der Erfolgsaussichten als entscheidender Punkt die Höhe des Erfolgshonorars jedenfalls mitbestimmt. Am Ende des Werkes ist eine Synopse abgedruckt, in der die bisherigen Regelungen über die Vergütungsvereinbarung der ab 1.10.2021 geltenden Neufassung gegenübergestellt wird.
Ein praxisgerechtes Werk, auf das viele Rechtsanwälte und mit Vergütungsvereinbarungen befasste Richter gern zurückgreifen werden. Dies gilt umso mehr, als die meisten RVG-Kommentare die neuen Rechtsänderungen noch nicht berücksichtigen konnten.
Autor: Heinz Hansens
VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin
AGS 5/2022, S. III