Der Rechtsuchende suchte den Rechtsanwalt in einer rechtlichen Angelegenheit auf. Der Rechtsanwalt versäumte dabei die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten. Er nimmt das Mandat auf und wird tätig. Während der Bearbeitung des Mandates (Alternative: Am Ende des Mandats) merkt der Rechtsanwalt, dass sein Mandant leider nicht in der Lage sein wird, das Honorar zu bezahlen. Der Mandant hingegen geht von Beratungshilfe aus. Der Rechtsanwalt will nun nachträglich ("besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach") über die Beratungshilfe abrechnen und schickt seinen Mandanten zu Gericht, um einen sogenannten Berechtigungsschein zu erhalten.

Ist dies noch möglich?

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