Herausgegeben von Norbert Schneider, Joachim Volpert, Peter Fölsch. 4. Aufl., 2024. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1.573 S., 149,00 EUR

Der nunmehr in 4. Aufl. vorliegende Fachkommentar zum FamGKG von Schneider/Volpert/Fölsch hat das verhältnismäßig neue Kostengesetz von Anfang an begleitet. Seit Erscheinen der Vorauflage im Jahre 2019 wurden viele Gesetzesänderungen und die zahlreichen und zum Teil kontroversen Gerichtsentscheidungen verarbeitet.

Bei der Kommentierung der Gesetzesvorschriften haben die Autoren sowohl die Arbeitsbereiche der Mitarbeiter der Gerichte als auch die Tätigkeitsfelder der Anwälte und ihrer Mitarbeiter gleichermaßen berücksichtigt. Dabei haben die Autoren besonderen Wert auf eine praxisgerechte Kommentierung gelegt. Vielfach wird der praktische Anwendungsbereich der jeweiligen Vorschrift durch Beispiele verdeutlicht. Bei der Kommentierung der Wertvorschriften wird jeweils in einem besonderen Abschnitt auch die Bedeutung für die Anwaltsgebühren hervorgehoben. Dies hat seine große praktische Bedeutung darin, dass gem. § 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. S. 3 sowie und § 32 RVG die Wertvorschriften des FamGKG für die Berechnung der Anwaltsgebühren maßgebend sind.

Bei den Erläuterungen der Wertvorschriften erleichtern die vielen ABC-Übersichten die Arbeit mit dem Kommentar, etwa die mehrseitige Übersicht von N. Schneider zu § 42 FamGKG Rn 99 ff. Auch die regionalen Unterschiede der Rspr. der einzelnen OLG werden übersichtlich in tabellarischen Rspr.-Übersichten dargestellt, bspw. von Türck-Brocker unter § 43 FamGKG Rn 45 hinsichtlich der Vermögensfreibeträge, unter Rn 52 zur Berücksichtigung von ALG II und anderen Sozialleistungen, zu den zu berücksichtigenden Einkünften (§ 43 FamGKG Rn 70) und zu den Kinderfreibeträgen

Die sowohl in der gerichtlichen als auch der anwaltlichen Praxis wichtigen Fragen zur Haftung mehrerer Kostenschuldner werden von Volpert in § 26 FamGKG auf gut 35 Seiten eingängig erörtert. Eine der wichtigsten Gebührenvorschriften im FamGKG ist Nr. 1310 FamGKG KV betreffend die Verfahrensgebühr in Verfahren vor dem Familiengericht. Die Kommentierung von Volpert hierzu umfasst gut 30 Seiten und enthält mehrere tabellarische Übersichten zur Frage, für welche Kindschaftssache die Vorschrift anwendbar ist und welche Wertvorschriften für die jeweiligen Kindschaftssachen gelten. Ab Rn 91 gibt der Autor wichtige praktische Hinweise, die den Verfahrenswert, die Wertfestsetzung, die Fälligkeit der Gebühr, die Vorauszahlungspflicht sowie die Abhängigmachung und den Kostenschuldner betreffen.

Die Kommentierung des Gesetzestextes wird im Anhang durch sog. Schwerpunktbeiträge ergänzt. Für die Anwaltschaft von besonderer Bedeutung ist hierbei die ausführliche Darstellung der Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren von N. Schneider und das in Anhang I abgedruckte rund 70 Seiten umfassende Verfahrenswert-ABC desselben Autors.

Auch mit der Neuauflage steht der Hand-Kommentar von Schneider/Volpert/Fölsch in der ersten Reihe der Praktikerkommentare zum FamGKG.

Autor: Heinz Hansens

VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin

AGS 5/2024, S. III

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