Der Kläger beauftragte die beklagten Rechtsanwälte mit seiner Vertretung in einer strafrechtlichen Angelegenheit. Die Parteien vereinbarten ein Pauschalhonorar von 10.000,00 EUR. Der Kläger zahlte an die beklagten Rechtsanwälte 9.000,00 EUR. Im vorliegenden Rechtsstreit verlangt er die teilweise Rückzahlung dieses Betrages. Das Berufungsgericht hat die Beklagten unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils, Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels und Klagabweisung im Übrigen zur Zahlung von 2.333,33 EUR nebst Zinsen verurteilt. Mit seiner vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger seinen in der Berufungsinstanz gestellten Schlussantrag weiter.

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