- Sofern im Rahmen der Streitverkündigung die Lage des Rechtsstreits dargestellt wird, sind Schriftstücke aus der Akte nicht zwingend erforderlich.
- Wird die Grenze der Nr. 7000 Nr. 1 Buchst. b) VV von 100 Kopien überschritten, bleiben die ersten 100 Kopien abrechnungsfrei. Vergütet werden nur die über 100 hinausgehenden Kopien.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen