1. Ein Verteidiger kann gem. § 297 StPO Rechtsmittel für einen Beschuldigten im eigenen Namen einlegen; für ein solches Verständnis eines vom Verteidiger eingelegten Rechtsmittels streitet eine Regelvermutung.
  2. Zu den Voraussetzungen für die Bestellungen eines zweiten Verteidigers gem. § 144 StPO.

BGH, Beschl. v. 24.3.2022 – StB 5/22

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