- Ein Verteidiger kann gem. § 297 StPO Rechtsmittel für einen Beschuldigten im eigenen Namen einlegen; für ein solches Verständnis eines vom Verteidiger eingelegten Rechtsmittels streitet eine Regelvermutung.
- Zu den Voraussetzungen für die Bestellungen eines zweiten Verteidigers gem. § 144 StPO.
BGH, Beschl. v. 24.3.2022 – StB 5/22
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen