In AGS 2022, 157 wurde dargelegt, welche Gebühren im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuches über die Beratungshilfe verdient werden können. Der vorliegende Beitrag will daran anknüpfen und einen groben Überblick bieten, welche Gebührentatbestände im Rahmen der InsVV als Insolvenzverwalter, Treuhänder und als Bevollmächtigter verdient werden können. Dargestellt werden zunächst die Vergütung des Verwalters und des Bevollmächtigten sowie anschließend die Gerichtskosten.

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