Jährlich regelmäßig wiederkehrend werden auch die sog. PKH-Freibeträge an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Diese bilden ebenfalls die Grundlage für die Berechnung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Beratungshilfe. Neben den Freibeträgen, die insbesondere das Einkommen des Schuldners betreffen, bildet der Einsatz von Vermögen einen weiteren wichtigen Grundstein. Hier spielt vor allem das sog. Schonvermögen eine Rolle. Vorliegend soll im Hinblick auf die jüngsten Änderungen betrachtet werden, ob angesichts stets steigender Freibeträge der Kreis der Berechtigten zu Recht oder auch zu Lasten der Anwaltschaft erweitert wird.

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