Die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bemessende Beschwer für ein Rechtsmittel des Klägers gegen eine Zug-um-Zug-Einschränkung der beantragten unbeschränkten Verurteilung ist durch den Wert des Klageanspruchs nach oben begrenzt (Bestätigung Senatsurteil vom 9.12.1981 – VIII ZR 280/80, NJW 1982, 1048).

BGH, Beschl. v. 7.4.2009 – VIII ZB 94/08

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