Die Eheleute E haben durch ihren Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt X gegen den Beklagen Zahlungsklage erhoben. Während des Rechtsstreits verstarben die Eheleute E durch einen Verkehrsunfall und werden von ihrem Sohn S als Alleinerben beerbt. S führt den Rechtsstreit fort und lässt sich dabei ebenfalls von Rechtsanwalt X vertreten. Der Rechtsstreit wird durch ein streitiges Urteil beendet, in dem Beklagten die Kosten Rechtsstreits auferlegt werden.

In welcher Höhe kann der Kläger die Erstattung der seinem Prozessbevollmächtigten angefallenen Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV gegen den Beklagten geltend machen?

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