Im Verfahren auf Bewilligung von Beratungshilfe ist auch dann eine eigene Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen einzureichen, wenn dem Gericht bereits in einem Parallelverfahren ein aktueller Beratungshilfeantrag mit einer aktuellen Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen vorliegt. Eine Bezugnahme auf das Parallelverfahren reicht zur Glaubhaftmachung nicht.

AG Brühl, Beschl. v. 9.3.2009–85 II 1995/08 BerH

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