Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein hat namens des Landes Schleswig-Holstein Klage erhoben. Im Zuge des Rechtsstreits ist die Frage aufgetreten, ob die Klägerseite gerichtskostenbefreit ist. Mit Beschluss hat sich das Gericht noch im Verlaufe des Rechtsstreits dahingehend geäußert, dass der Landesbetrieb nicht gerichtskostenbefreit sei, und die Fortsetzung des Rechtsstreits von der Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses abhängig gemacht. Die Klägerseite hat hierauf auf Vorschlag des Gerichts einen Gerichtskostenvorschuss geleistet und die Frage bis zur Erteilung einer abschließenden Gerichtskostenrechnung zurückgestellt. Nach Abschluss des Rechtsstreits ist der Klägerin eine Gerichtskostenrechnung über 22,50 EUR erteilt worden.

Hiergegen wendet sich die Klägerin mit der Erinnerung, die keinen Erfolg hatte.

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