Will sich ein Rechtsuchender über Trennungsfolgen beraten lassen, muss er zunächst in eine öffentliche Bücherei gehen und sich dort selbst informieren. Erst wenn er hiernach noch konkrete Fragen hat, kann ihm für die Inanspruchnahme eines Anwalts Beratungshilfe bewilligt werden.

AG Helmstedt, Beschl. v. 28.5.2009 – 9 II 132/09

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