Durch Urteil des AG wurde der Verurteilte verwarnt. Die Kostenentscheidung des Urteils lautet wie folgt: "Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen und die Kosten der Nebenklage."

Durch Beschluss des AG – Rechtspfleger – sind die von dem Verurteilten an die Nebenklägerin zu erstattenden Kosten auf 915,98 EUR nebst Zinsen festgesetzt worden. Gegen diesen Beschluss richtet sich die als "Erinnerung/Rechtsmittel" bezeichnete sofortige Beschwerde des Verurteilten, die Erfolg hatte.

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