In dem zugrundeliegenden Rechtsstreit hatte die Klägerin zwei von dem Beklagten ausgesprochene Kündigungen mit Kündigungsschutzanträgen angegriffen.

Nach Erledigung des Rechtsstreits durch gerichtlichen Vergleich, in welchem sich der Beklagte auch zur Erteilung eines Zeugnisses mit einer sehr guten Leistungs- und Verhaltensbeurteilung verpflichtete, setzte das ArbG den Gegenstandswert für die Klage auf 7.625,00 EUR und für den Vergleich einen "Mehrwert" von 1.906,25 EUR (entsprechend einem Bruttomonatseinkommen der Klägerin) fest. Der hiergegen von dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin eingelegten Beschwerde hat das ArbG nicht abgeholfen.

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