- Auch im Strafverfahren sind hinsichtlich der Fahrtkosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes zumindest die Kosten bis zur Gerichtsbezirksgrenze des zuständigen Gerichts als notwendig anzusehen.
- Grundsätzlich ist im Rahmen des § 14 RVG die Mittelgebühr als Normalfall und Abrechnungsgrundlage für durchschnittliche Verfahren anzusehen.
LG Chemnitz, Beschl. v. 8.8.2019 – 2 Qs 295/19
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen