Gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG berechnet sich die Vergütung des Rechtsanwalt nach der ab 1.1.2021 geltenden Fassung des RVG, weil beide Rechtsanwälte den Auftrag nach dem 30.12.2021 erhalten haben.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen