Der in Berlin wohnhafte Kläger hat für einen Zahlungsrechtsstreit über 12.000,00 EUR den Berliner Rechtsanwalt A zum Prozessbevollmächtigten bestellt. Dieser hat bei dem zuständigen Prozessgericht, dem LG Hamburg, die Klageschrift eingereicht. Für den sechs Monate später angesetzten Verhandlungstermin bestellt der Kläger einen Monat vor dem Termin den in Hamburg kanzleiansässigen Rechtsanwalt T zum Terminsvertreter. Im Termin zur mündlichen Verhandlung erscheinen Rechtsanwalt T und der Beklagtenvertreter. Beide Anwälte verhandeln zur Sache. Am Schluss der Sitzung verkündet das LG Hamburg ein der Klage stattgebendes Urteil und erlegt dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auf.

Welche Vergütung ist den beiden Rechtsanwälten des Klägers angefallen?

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