Als Tage- und Abwesenheitsgeld erhält der Anwalt bei einer Abwesenheit von nicht mehr als vier Stunden 25,00 EUR, von vier bis acht Stunden 40,00 EUR und bei mehr als acht Stunden 70,00 EUR (Nr. 7005 VV). Entscheidend ist die Zeit, die der Anwalt von seiner Kanzlei abwesend ist, also grundsätzlich von der Abreise bis zur Rückkehr, gegebenenfalls einschließlich der Zeit für die Einnahme eines Mittagessens.[15] Erstreckt sich die Abwesenheit über mehrere Kalendertage, so werden die Abwesenheitsstunden für jeden Tag gesondert berechnet.[16]
Bei Auslandsreisen kann der Anwalt zu den vorgenannten Beträgen einen Zuschlag i.H.v. bis zu 50 % berechnen (Anm. zu Nr. 7005 VV).
Übersicht: Tage- und Abwesenheitsgeld
Abwesenheit | VV | Inland | Ausland |
---|---|---|---|
bis zu 4 Stunden | Nr. 7005 Nr. 1 | 25,00 EUR | bis 37,50 EUR |
4 bis 8 Stunden | Nr. 7005 Nr. 2 | 40,00 EUR | bis 60,00 EUR |
über 8 Stunden | Nr. 7005 Nr. 3 | 70,00 EUR | bis 105,00 EUR |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen