Herausgegeben von Michael Krenzler. 2. Aufl., 2017. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden Baden. Hardcover, 633 S., 89,00 EUR
Zwischen der jetzt vorliegenden zweiten und der ersten Auflage des Handkommentars zum RDG liegen fast sieben Jahre, in denen vielfältige Fortentwicklungen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht stattgefunden haben. Die Erläuterungen der aktuellen Auflage sind auf dem Stand des im Mai 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie mit seinen zahlreichen Neuregelungen und Änderungen im RDG, RDGEG und in der RDV. Inzwischen konnte die Rspr. auch einige Streitfragen klären, die durch das seiner Zeit vollständig neu gestaltete RDG (als Nachfolger des Rechtsberatungsgesetzes) entstanden waren, z.B. betreffend die Abgrenzung der erlaubten von den nicht erlaubten Nebenleistungen (§ 5 RDG). Schließlich sind auch die vielfältigen Entwicklungen im wirtschaftlichen Bereich zu berücksichtigen gewesen, die neue Varianten von Rechtsdienstleistungen transparent gemacht haben. Insofern seien als Beispiele genannt: die studentische Rechtsberatung durch "Legal Clinics", die Angebote von Rechtsportalen im Internet, die durch das VSBG geprägte Verbraucherstreitschlichtung, die Tätigkeit von Syndikusanwälten oder die Beratungstätigkeiten von Versicherern, ferner auch die diversen Versuche, die Grenzen der mitgliederfinanzierten Rechtsdienstleistung (§ 7 UWG) auszutesten. Ein großer praktischer Vorteil ist die Kommentierung des RDG, RDGEG und der RDV in einem einzigen Band. Der Herausgeber Dr. Michael Krenzler, Rechtsanwalt, langjähriger Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer und derzeitiger Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg, kann auch für die 2. Auflage auf einen Kreis praxiserfahrener Mitautoren – mit einigen Änderungen gegenüber der Vorauflage – bauen.
Bei dem Werk handelt es sich um einen klassischen juristischen Kommentar. Jeder einzelne Paragraf des RDG, RDGEG und der RDV sowie die im Anhang folgenden berufsrechtlichen Nebenbestimmungen (§ 27 BNotO, § 93 BNotO und § 3 BeurkG) werden zunächst in fetter Schrift vorangestellt, gefolgt von einem kurzen Übersichtsverzeichnis mit Angabe der Randnummern und der sich anschließenden Kommentierung. Wesentliche Vergütungsgrundlagen für Inkassounternehmen sind in § 4 RDGEG ausführlich erörtert Für den Benutzer des Kommentars ergeben sich erfreulich klare Aussagen zu dem, was an Rechtsdienstleistung erlaubt und was verboten ist. An vielen Stellen wird auf das Spannungsverhältnis zwischen einerseits dem Schutz des Rechtsverkehrs vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen und andererseits der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit hingewiesen, ferner auf den Gleichheitsgrundsatz im Verhältnis mit anderen Berufsgruppen und auf das EU-Recht.
Der Handkommentar erläutert das Rechtsdienstleistungsrecht verständlich, tiefgehend und mit hoher fachlicher Kompetenz praxisnah und trägt dazu bei, die richtigen Lösungen und Abgrenzungen zu finden. Das Werk ist jedem in der Rechtsdienstleistungsbranche tätigen Unternehmer sowie Juristen, die hierzu beraten oder die Gesetzesnormen anzuwenden haben, unbedingt zu empfehlen.
Autor: Dr. Harald Schneider
RA und FA IT-Recht Dr. Harald Schneider, Siegburg
AGS 12/2017, S. IV