1. § 93 ZPO gilt auch im Verfahren der einstweiligen Verfügung.
  2. Bei Anrufung des unzuständigen Gerichts kann ein sofortiges Anerkenntnis im Einzelfall noch nach 24 Tagen erklärt werden.
  3. Eine WhatsApp-Nachricht ist zugegangen, wenn die Nachricht auf dem Endgerät des Empfängers eingegangen ist, es sei denn der Empfänger hat vorher deutlich gemacht, dass er nicht mehr weiter über WhatsApp kommunizieren wollte.

LG Bonn, Urt. v. 31.1.2020 – 17 O 323/19

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?