Seit dem 11.11.2011 liegt der Referentenentwurf zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) vor. Neben dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GKNotKG), das die KostO ersetzen wird, werden auch in zahlreichen weiteren Kostengesetzen Änderungen vorgenommen, so auch im RVG. Dabei werden nicht nur die Gebührenbeträge angehoben. Es finden sich auch strukturelle Änderungen und Klarstellungen. Betroffen sind dabei auch die Gebühren in Strafsachen. Die Änderungen betreffen sowohl den Paragraphenteil des RVG als auch das Vergütungsverzeichnis (Teil 4 VV).

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