Die FAZ meldet (http://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/justiz-honorare-fuer-rechtsanwaelte-werden-erhoeht-12124721.html): "Der Weg für eine Erhöhung der Anwaltsgebühren ist frei."
Nach Angaben der FAZ haben sich Bund und Länder auf eine stärkere Anhebung der Gerichtskosten geeinigt als im Regierungsentwurf vorgesehen. Dabei ist anzumerken, dass der Regierungsentwurf gegenüber dem Referentenentwurf bereits höhere Gerichtsgebühren vorgesehen hatte. Die Länder hatten gegenüber dem Referentenentwurf mit dem Regierungsentwurf bereits einen "Nachschlag" erhalten, da sie sich über mangelnde Kostendeckung in der Justiz beschwert hatten.
Im Gegenzug rücken die Bundesländer nach Informationen der FAZ von ihrem Widerstand gegen die Anhebung der seit 1994 unverändert gebliebenen Gebührenbeträge der wertabhängigen Anwaltsgebühren ab. Die Länder hatten sich vor allem deshalb gegen die Erhöhung der Anwaltsgebühren gewandt, da zum einen in PKH- und VKH-Mandaten höhere Zahlungen auf die Landeskassen zukommen und zum anderen sich in Verwaltungs- und Sozialsachen der Umfang der Kostenerstattung erheblich steigern wird.
Der jetzt gefundene Kompromiss soll nach Angaben der FAZ bei einem "Geheimtreffen im Bundesjustizministerium" zustande gekommen sein, bei dem Ressortchefs und Staatssekretäre aus den Bundesländern parteiübergreifend an einem Strang gezogen haben sollen.
Gleichzeitig soll den Anwälten im Gegenzug eine Anhebung ihrer Gebührenbeträge bei Wertgebühren zugesagt worden sein. Es soll ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass die Gebührenbeträge bei bestimmten Werten (300,01 bis 500,00 EUR, 900,01 bis 1.000,00 EUR und 4.500,01 bis 5.000,00 EUR) nach dem bisherigen Regierungsentwurf niedriger ausgefallen wären als nach bisherigem Recht. Dies war vom Regierungsentwurf als "negativer Erfüllungsaufwand" bezeichnet worden.
Wie diese Erhöhung der Anwaltsgebühren aussehen soll, ist nicht bekannt. Gerüchten zufolge soll die Einstiegsstufe von 40,00 EUR auf 45,00 EUR angehoben werden, sodass dann letztlich alle vollen Gebührenbeträge um 5,00 EUR steigen.
Sonstige wesentliche Änderungen sind nicht in Sicht. Lediglich Korrekturen sollen noch durchgeführt werden.
Der jetzt gefundene Kompromiss soll nach Angaben der FAZ noch unter dem Vorbehalt stehen, dass die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP mitziehen. An deren Zustimmung solle nach Angaben der FAZ wegen deren Nähe zu den Standesorganisationen der Anwaltschaft kein Zweifel bestehen.
Wenn alles glatt läuft, wird der Bundestag die Reformen, also das 2. KostRMoG und das PKH- und BeratungshilfebegrenzungsG, im Mai verabschieden.
Der Bundesrat könnte dann in seiner Sitzung am 7.6.2013 seine Zustimmung erteilen, sodass das Gesetz rechtzeitig zum 1.7.2013 in Kraft treten kann.
Autor: Norbert Schneider
Norbert Schneider/Lotte Thiel