Bedient sich das Gericht eines privaten Kurierdienstes, um die Akten zu versenden, kann das Gericht eine Aktenversendungspauschale auch dann erheben, wenn die Akten an das Gerichtsfach des Rechtsanwaltes verschickt werden.
OLG Köln, Beschl. v. 7.7.2015 – 2 Ws 394/15
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