Für die Vollstreckung eines verwaltungsgerichtlichen Vergütungsfestsetzungsbeschlusses nach § 11 Abs. 3 RVG ist das Verwaltungsgericht zuständig.
VG Magdeburg, Verfügung v. 21.8.2013 – 9 D 126/13
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen