Insbesondere im Bereich der Vergütungsvereinbarungen haben sich seit der 2. Auflage (2008) wichtige Entscheidungen ergeben, die der Anwalt bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung berücksichtigen muss. Insoweit sei nur auf die Rechtsprechung des BGH zur Wirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung bei Formverstoß (AGS 2014, 319) hingewiesen. Während solche Vereinbarungen früher nach § 125 BGB unwirksam waren, bleiben diese jetzt wirksam; die Vergütung wird lediglich auf die Höhe der gesetzlichen Vergütung beschränkt. Zu berücksichtigen war ebenfalls die zum 1.1.2014 eingetretene Möglichkeit, im Rahmen der Beratungshilfe Vergütungsvereinbarungen für den Fall der Aufhebung zu führen. Auch Mandatsbedingungen werden heute immer wichtiger, insbesondere die Definition des Auftrags; scheitern viele Vergütungsprozesse doch daran, dass der Anwalt letztlich seinen Auftrag nicht beweisen kann. Auch an Haftungsbeschränkungen sollte der Anwalt in bestimmten Fällen denken. Zu allen diesen Fragen liefern die Verfasser nicht nur umfangreiche Anleitungen, sondern auch zahlreiche Muster und Formulierungsvorschläge. Abgerundet wird das Werk durch einen eigenen Teil zu der Frage, wie eine erfolgreiche Honorarverhandlung mit dem Mandanten zu führen ist. Die Verfasser weisen im Vorwort zu Recht darauf hin, dass das beste theoretische Wissen zur Frage, wie eine Vergütungsvereinbarung zu formulieren ist, nichts nützt, wenn man diese nicht an den Mann bringt. Mit der 3. Auflage ist das Buch wieder auf aktuellem Rechtsstand und jedem Anwalt dringend zu empfehlen, der im Nachhinein Streitigkeiten mit seinem Mandanten über die Höhe der Vergütung vermeiden will.

Autor: Norbert Schneider

Norbert Schneider

AGS 4/2015, S. III

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