Ist von einer notariellen Urkunde durch den Notar eine weitere vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen, fällt eine Festgebühr von 20,00 EUR nach Nr. 23804 GNotKG-KostVerz. an. Die Gebühr entsteht für die Erteilung jeder vollstreckbaren Ausfertigung gesondert (Anm. zu Nr. 23804 GNotKG-KostVerz.).

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