Im selbstständigen Verfallsverfahren entstehen im Bußgeldverfahren für den Vertreter des Verfallsbeteiligten die Gebühren wie die eines Verteidigers des Betroffenen. Es entsteht nicht nur die Gebühr Nr. 5116 VV.
LG Karlsruhe, Beschl. v. 26.2.2013 – 3 Qs 6/13 Ko
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