Wird ein Rechtsstreit, in dem sich der Beklagte mit einer Hilfsaufrechnung verteidigt hatte durch Klagerücknahme nach einem außergerichtlichem Vergleich beendet, erhöht sich der Streitwert nicht um die Hilfsaufrechnungsforderung.

LG Karlsruhe, Beschl. v. 5.11.2012 – 14 W 55/12

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