- Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, auch die Kosten der Prüfung für die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels zu übernehmen.
- Der Antrag auf Deckungsschutz kann auch nachträglich gestellt werden.
AG Saarbrücken, Urt. v. 10.3.2016 – 121 C 374/15 (13)
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