Die Entscheidung ist zutreffend.
Ebenso entschieden haben bereits
für zivilrechtliche Verfahren das OLG Düsseldorf,[1] | |
für verwaltungsgerichtliche Verfahren das BVerwG[2] | |
und für finanzgerichtliche Verfahren der BFH.[3] |
Dieselben Erwägungen gelten im Übrigen auch für eine Gehörsrüge nach § 12a RVG. Auch dieses Verfahren ist gerichtsgebührenfrei.
Norbert Schneider
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