Die Entscheidung ist zutreffend.

Ebenso entschieden haben bereits

  für zivilrechtliche Verfahren das OLG Düsseldorf,[1]
  für verwaltungsgerichtliche Verfahren das BVerwG[2]
  und für finanzgerichtliche Verfahren der BFH.[3]

Dieselben Erwägungen gelten im Übrigen auch für eine Gehörsrüge nach § 12a RVG. Auch dieses Verfahren ist gerichtsgebührenfrei.

Norbert Schneider

[1] AGS 2010, 194 = NJW-Spezial 2010, 317 = RVGreport 2011, 199.
[2] AGS 2010, 194.
[3] Beschl. v. 11.1.2006 – IV S 17/05, BFH/NV 2006, 956.

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