Demgegenüber hat das Verbot einer nachbarschädlichen Grundstücksvertiefung[1] durchaus aktuelle Bedeutung. Es betrifft hauptsächlich die Fälle, bei denen auf einem Grundstück etwa im Rahmen einer Neubaumaßnahme Ausschachtungsarbeiten vorgenommen werden, die dem Nachbargrundstück die "erforderliche Stütze" entziehen, wie es das Gesetz formuliert. Der Grundgedanke der Vorschrift ist der, dass zwar jeder nach Maßgabe des öffentlichen Baurechts und als Ausfluss seines Eigentums auf seinem Grundstück Baumaßnahmen durchführen und die dazu notwendigen Ausschachtungsarbeiten vornehmen kann. Diese dürfen aber nicht die Festigkeit des Bodens des Nachbargrundstücks und damit die Standsicherheit von dort befindlichen baulichen Anlagen beeinträchtigen. Dagegen kann sich der Nachbar zur Wehr setzen (siehe hier auch Wegner, Bodenerhöhungen und Grundstücksvertiefungen auf Nachbargrundstücken).

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