Inhalt |
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Teil 1.1 |
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) |
A. |
Der Versicherungsschutz (§§ 1 – 4) |
§ 1 |
Gegenstand des Versicherungsschutzes, Vermögensschaden, Versicherungsnehmer |
§ 2 |
Vorwärts- und Rückwärtsversicherung |
§ 3 |
Beginn und Umfang des Versicherungsschutzes |
§ 4 |
Ausschlüsse |
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B. |
Der Versicherungsfall (§§ 5 und 6) |
§ 5 |
Versicherungsfall, Obliegenheiten im Versicherungsfall, Zahlung des Versicherers |
§ 6 |
Leistungsfreiheit, Leistungskürzung und Fortbestehen der Leistungspflicht bei einer Obliegenheitsverletzung nach § 5 |
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C. |
Das Versicherungsverhältnis (§§ 7 – 16) |
§ 7 |
Versicherung für fremde Rechnung, Abtretung und Verpfändung des Versicherungsanspruchs, Rückgriffsansprüche |
§ 8 |
Prämienzahlung (Erst- und Folgeprämie) und Rechtsfolgen bei Nichtzahlung, Verzug bei Abbuchung, Prämienregulierung, Prämienrückerstattung |
§ 9 |
Vertragsdauer, Kündigung, Erlöschen |
§ 10 |
Verjährung, zuständiges Gericht, anwendbares Recht |
§ 11 |
Form der Willenserklärungen gegenüber dem Versicherer |
§ 11 a |
Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers, Rechtsfolgen von Anzeigepflichtverletzungen |
§ 11 b |
Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers während der Vertragslaufzeit |
§ 12 |
Sozien |
§ 13 |
Mitarbeiter |
§ 14 |
Kumulsperre |
§ 15 |
Sachschäden, Datenschäden, sonstige Schäden |
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Teil 1.2 |
Versicherungsschutz für gesellschaftsrechtliche akzessorische Haftung |
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A. |
Gegenstand des Versicherungsschutzes |
B. |
Zurechnung |
C. |
Umfang |
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Teil 2 |
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibung für Rechtsanwälte und Patentanwälte (BBR-RA) |
A. |
Besondere Bedingungen |
1. |
Jahreshöchstleistung |
2. |
Ausschlüsse |
3. |
Meldepflichten des Versicherers |
4. |
Überschreiten der Pflichtversicherung |
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B. |
Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte (einschließlich des Rechtsanwaltsrisikos von Anwaltsnotaren) |
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C. |
Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Patentanwälte |
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Teil 3 |
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibung für Steuerberater (BBR-S) |
A. |
Besondere Bedingungen |
1. |
Mitversicherung |
2. |
Höchstbetrag der Versicherungsleistung |
3. |
Jahreshöchstleistung |
4. |
Ausschlüsse |
5. |
Meldepflichten des Versicherers |
6. |
Überschreiten der Pflichtversicherung |
7. |
Deckung für Auszahlungsfehler bei Anderkonten |
B. |
Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater |
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Teil 4 |
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BBR-W) |
A. |
Besondere Bedingungen |
1. |
Mitversicherung |
2. |
Höchstbetrag der Versicherungsleistung |
3. |
Jahreshöchstleistung |
4. |
Ausschlüsse |
5. |
Meldepflichten des Versicherers |
6. |
Überschreiten der Pflichtversicherung |
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B. |
Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer |
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Teil 5 |
Zusatzvereinbarung zur Bürohaftpflichtversicherung |
1.1
Abgedruckt sind die aktuell gültigen Bedingungen der Allianz Versicherungs AG.
1.2
HV 60/07
Teil 1.1 Allgemeine Versicherungsbedingungen
A. Der Versicherungsschutz (§§ 1 – 4)
§ 1 Gegenstand des Versicherungsschutzes, Vermögensschaden, Versicherungsnehmer
I. Versicherungsschutz für berufliche Tätigkeit, Vermögensschadenbegriff
1. Gegenstand des Versicherungsschutzes
Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit von ihm selbst oder einer Person, für die er nach § 278 oder § 831 BGB einzustehen hat, begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird.
Ausgenommen sind Ansprüche auf Rückforderung von Gebühren oder Honoraren sowie Erfüllungsansprüche und Erfüllungssurrogate.
2. Definition des Vermögensschadens
Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere auch von Geld und geldwerten Zeichen) sind, noch sich aus solchen von dem Versicherungsnehmer oder einer Person, für die er einzutreten hat, verursachten Schäden herleiten.
II. Berufsangehörige als Versicherungsnehmer
1. Sozien
Üben Berufsangehörige ihren Beruf nach außen hin gemeinschaftlich aus, sind sie Sozien ohne Rücksicht darauf, wie ihre vertraglichen Beziehungen untereinander (Innenverhältnis) geregelt sind.
2. Innenverhältnis
Die vertraglichen Beziehungen des Innenverhältnisses können sein: Anstellungsverhältnis, freie Mitarbeit, Bürogemeinschaft, Kooperation, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, nicht als Berufsträgergesellschaft anerkannte Partnerschaft und ähnliches.
3. Zurechnung
In der Person eines Sozius gegebene Umstände, die den Versicherungsschutz beeinflussen, gehen zu Lasten aller Sozien.
III. Berufsträgergesellschaft als Versicherungsnehmer
1. Versicherungsschutz für Repräsentanten
Nimmt eine anerkannte oder zugelassene Berufsträgergesellschaft für sich selbst Versicherung, bezieht sich der Versicherungsschutz für diese Gesellschaft auf die den Organen, Geschäftsführern, Gesellschaftern von Personengesellschaften, Partnern und Angestellten oder sonstigen Personen,...