Rentenbeginn bei verschiedenen Altersrenten
Ein Versicherter ist am 2.2.1961 geboren und erkundigt sich nach den Möglichkeiten, in Altersrente gehen zu können. Er ist schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 50 % und hat 45 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Aufgrund des Geburtsjahres gilt für den Versicherten eine Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbezug von 64 Jahren und 6 Monaten. Diese erreicht er am 1.8.2025, sodass er die Rente ab 1.9.2025 beanspruchen kann. Ein früherer, vorzeitiger Altersrentenbeginn mit Abschlägen ist bei dieser Altersrente nicht möglich.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Aufgrund des Geburtsjahres gilt für den Versicherten eine Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbezug von 64 Jahren und 6 Monaten. Diese erreicht er am 1.8.2024, sodass er die Rente ab 1.9.2025 beanspruchen kann. Ein vorzeitiger Altersrentenbeginn mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat ist möglich, frühestens ab 1.9.2022 aufgrund einer hierfür maßgebenden Altersgrenze von 61 Jahren und 6 Monaten (dann 10,8 % Abschlag).
Altersrente für langjährig Versicherte
Aufgrund des Geburtsjahres gilt für den Versicherten eine Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbezug von 66 Jahren und 6 Monaten. Diese erreicht er am 1.8.2027, sodass er die Rente ab 1.9.2027 beanspruchen kann. Ein vorzeitiger Altersrentenbeginn mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat ist möglich, frühestens ab 1.3.2024 aufgrund einer hierfür maßgebender Altersgrenze von 63 Jahren (dann 12,6 % Abschlag).
Regelaltersrente
Aufgrund des Geburtsjahres gilt für den Versicherten eine Altersgrenze von 66 Jahren und 6 Monaten. Diese erreicht er am 1.8.2027, sodass er die Rente ab 1.9.2027 beanspruchen kann. Ein früherer, vorzeitiger Altersrentenbeginn mit Abschlägen ist bei dieser Altersrente nicht möglich.