Leitsatz
Anbringung einer Stahlgittertür vor dem Wohnungseingang als Einbruchschutz duldungspflichtig
Normenkette
§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 WEG
Kommentar
Lässt der Eigentümer einer im obersten Stockwerk eines Hauses gelegenen Wohnung nach einem Einbruch vor seiner Wohnungseingangstür eine zusätzlich Stahlgittertür anbringen, die von den unteren Stockwerken aus nicht einsehbar ist, liegt hierin zwar eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums. Dieser müssen die übrigen Eigentümer jedoch nicht zustimmen, da deren Rechte durch diese Baumaßnahme nicht über das in § 14 WEG umschriebene Maß beeinträchtigt werden.
Link zur Entscheidung
OLG Köln, Beschluss vom 01.12.2004, 16 Wx 204/04OLG Köln v. 1.12.2004, 16 Wx 204/04, NZM 12/2005, 463
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