Leitsatz

Anbringung einer Stahlgittertür vor dem Wohnungseingang als Einbruchschutz duldungspflichtig

 

Normenkette

§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 WEG

 

Kommentar

Lässt der Eigentümer einer im obersten Stockwerk eines Hauses gelegenen Wohnung nach einem Einbruch vor seiner Wohnungseingangstür eine zusätzlich Stahlgittertür anbringen, die von den unteren Stockwerken aus nicht einsehbar ist, liegt hierin zwar eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums. Dieser müssen die übrigen Eigentümer jedoch nicht zustimmen, da deren Rechte durch diese Baumaßnahme nicht über das in § 14 WEG umschriebene Maß beeinträchtigt werden.

 

Link zur Entscheidung

OLG Köln, Beschluss vom 01.12.2004, 16 Wx 204/04OLG Köln v. 1.12.2004, 16 Wx 204/04, NZM 12/2005, 463

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?