Wohnungseigentümer K erhebt eine Anfechtungsklage. Die beklagten Wohnungseigentümer erkennen sofort an. Fraglich ist, ob § 93 ZPO anwendbar ist. Ferner ist fraglich, ob der Verwalter V die Kosten des Rechtsstreits tragen muss.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge