(1) 1Der Wirkbereich bei der Befüllung eines oberirdischen Altölsammelbehälters und eines unterirdischen Altölsammelbehälters bei Fernbefüllung umfasst die Bodenfläche im Bereich des Befülltrichters in einem Umkreis von 1 m, gemessen vom Rand des Befülltrichters. 2Er ist ohne Gefälle anzulegen. 3Ist eine Verlegung mit Gefälle unvermeidbar, müssen ausreichende Auffangvorrichtungen vorgesehen werden.

 

(2) Bei Handbefüllung eines unterirdischen Altölsammelbehälters umfasst der Wirkbereich die Fläche im Umkreis von 1 m um den Domschachtdeckel, vom Rand aus gemessen.

 

(3) 1Die Größe des Wirkbereiches bei der Entleerung der Altölsammelbehälter ist die waagerechte Schlauchführungslinie zwischen dem Anschluss am Tankfahrzeug und dem am Lagerbehälter zuzüglich einem Meter nach allen Seiten. 2Der Standort des Anschlussstutzens ist zu markieren.

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