Rz. 72
Eine Angelegenheit:
▪ | identische Schreiben an verschiedene Gläubiger[92] |
▪ | wiederholte Anfechtung eines Bewilligungsbescheides für Arbeitslosengeld[93] |
▪ | Beratung mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks, die als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden, auch dann, wenn gesonderte Bescheide gegen sie ergangen sind[94] |
▪ | Gewährung von Erziehungsgeld für mehrere Kinder[95] |
▪ | Regelung der Kosten der Altenheimunterbringung sowie Schreiben an Telekom und Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mit dem Ziel rückwirkender Ermäßigung bzw. Befreiung von Gebühren[96] |
▪ | Anfechtung mehrerer Sozialhilfebescheide[97] |
▪ | Vertretung einer fünfköpfigen Familie im Widerspruchsverfahren gegen einen Sozialhilfebescheid[98] |
▪ | Schreiben an den Arbeitgeber wegen restlicher Ausbildungsvergütung, Schreiben an die AOK wegen Sozialversicherungsbeiträgen und Schreiben an das Arbeitsamt wegen Arbeitslosenhilfe[99] |
▪ | Forderungen aus Kauf- und Werklieferungsverträgen gegen verschiedene Schuldner[100] |
▪ | Rückforderung von Arbeitslosengeld und Ablehnung des Antrags auf Arbeitslosenhilfe[101] |
Rz. 73
Verschiedene Angelegenheiten sind dagegen angenommen worden in folgenden Fällen:
▪ | Vertretung mehrerer Antragsteller hinsichtlich der von ihnen beantragten Ausbildungsförderung[102] |
▪ | Vertretung mehrerer Antragsteller[103] |
▪ | Antrag auf Zuweisung einer Wohnung im Rahmen der Sozialfürsorge und Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus einem früheren Mietverhältnis mit der Stadt[104] |
▪ | Auskunft über den Nachlass und mögliche Erbschaftsausschlagung[105] |
▪ | Feststellung der Staatsangehörigkeit mehrerer Antragsteller einer Familie[106] |
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