An das … (Gericht)
…
per beA
des Herrn/der Frau …,
… (Anschrift)
Prozessbevollmächtigte/r: …
gegen
1. … (Fahrer/in)
… (Anschrift)
2. … (Halter/in)
… (Anschrift)
3. … (Kfz-Haftpflichtversicherung)
… (Anschrift)
wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall.
Streitwert: Festsetzung wird beantragt
Namens und in Vollmacht des Klägers/der Klägerin erheben wir Klage und kündigen folgende Anträge an:
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1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger/die Klägerin … EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. |
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2. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger/die Klägerin jeweils zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines jeden Jahres, beginnend ab dem …, eine Rente auf den erlittenen Haushaltsführungsschaden in Höhe von … EUR zu zahlen. |
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3. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger/die Klägerin ein, über bereits gezahlte … EUR hinaus, angemessenes Schmerzensgeld nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem … zu zahlen. |
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4. Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger/der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen Schäden, Letztere, soweit sie nach der letzten mündlichen Verhandlung entstehen, aus dem Unfall vom … auf der …-straße in … zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen. |
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5. Die Beklagten werden verurteilt, den Kläger/die Klägerin von dem nicht anrechenbaren Teil der außergerichtlichen Vergütung seines/ihres Prozessbevollmächtigten, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin … in … für die vorgerichtliche Tätigkeit freizustellen. |
Für den Fall des schriftlichen Vorverfahrens beantragen wir bereits jetzt bei nicht rechtzeitiger Anzeige der Verteidigungsabsicht, die Beklagten durch Versäumnisurteil zu verurteilen.
Begründung:
Der Kläger/Die Klägerin macht Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem Verkehrsunfall vom … um ca. … Uhr auf der …-straße (genaue Beschreibung des Unfallorts) geltend. Der Unfallort befindet sich im Bezirk des angerufenen Gerichts.
Fahrer/in des unfallgegnerischen PKW … mit dem amtl. Kennzeichen … war der/die Beklagte zu 1). Der/Die Beklagte zu 2) ist Halterin des unfallgegnerischen Fahrzeugs und die Beklagte zu 3) die hinter dem Beklagtenfahrzeug stehende Haftpflichtversicherung.
I.
Der Unfall ereignete sich wie folgt:
… (Beschreibung der Straßenverhältnisse, Fahrtrichtungen, Geschwindigkeiten)
Beweis: |
Beiziehung der amtlichen Ermittlungsakte …, Az. … |
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Unfallskizze/Vorlage von Fotografien |
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Parteivernehmung des Klägers/der Klägerin gem. § 448 ZPO |
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Informatorische Anhörung des Klägers/der Klägerin gem. § 141 ZPO |
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Vorlage der schriftlichen Aussage des Zeugen/der Zeugin … aus der amtlichen Ermittlungsakte |
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Zeugnis des Herrn/der Frau … |
Der Unfall wurde durch den Beklagten/die Beklagte zu 1) allein verschuldet. Für den Kläger/die Klägerin war der Unfall unvermeidbar.
… (wird weiter zur Haftung dem Grunde nach ausgeführt)
Daher haben die Beklagten den klägerischen Schaden vollumfänglich auszugleichen.
II.
Der Höhe nach werden folgende Schadenspositionen des Klägers/der Klägerin geltend gemacht, wobei er/sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist:
1. Zerstörte/Beschädigte Bekleidung
Durch den Unfall wurden … des Klägers/der Klägerin zerstört. Der Kaufpreis für … und … betrug … EUR bzw. … EUR. Die Kleidungsstücke wurden im Monat … gekauft und waren neu! Abzüge sind daher nicht gerechtfertigt. Insgesamt entstand damit ein Schaden in Höhe von … EUR.
Beweis: |
Vorlage der Anschaffungsbelege für die Kleidungsstücke … Parteivernehmung des Klägers/der Klägerin gem. § 287 Abs. 1 Satz 3 ZPO |
2. Zerstörte Brille
Der Kläger/Die Klägerin trug bei dem Unfall eine Brille. Die Brille wurde bei dem Unfall völlig zerkratzt und ist unbrauchbar. Sie wurde im Monat … angeschafft und kostete neu … EUR.
Beweis: |
Vorlage der Anschaffungsrechnung vom ... Sachverständigengutachten |
Ggf. ist der Wiederbeschaffungswert vom Gericht gem. § 287 ZPO zu schätzen.
Somit entstand ihr ein Schaden in Höhe von … EUR.
3. Fahrtkosten für Kuraufenthalt
Der Kläger/Die Klägerin musste zur Beschleunigung der Heilung einen Kuraufenthalt wahrnehmen. Kurort war in … Fahrtkosten fielen von … nach … für insgesamt … km an.
Beweis: |
Zeugnis des Herrn/der Frau … |
Eine Kilometerpauschale für Benzin sowie Abnutzung in Höhe von 0,35 EUR je gefahrenem Kilometer wird hierfür in Anlehnung an die Regelungen in § 5 Abs. 2 JVEG geltend gemacht. Die Fahrtkosten belaufen sich demnach auf … EUR.
4. Telefonkosten während des Kuraufenthaltes
Dem Kläger/Der Klägerin entstanden während des Kuraufenthaltes vom … bis … und des stationären Aufenthaltes vom … bis … Telefonkosten in Höhe von … EUR. Diese resultierten aus Telefonaten mit dem Ehepartner, waren medizinisch notwendig und stellen daher einen ersatzfähigen Schaden dar.
Der entsprechende telefonische Kontakt zwischen den...