In den Niederlanden sollte nur bei kleineren Blechschäden auf die Einschaltung der Polizei verzichtet werden, ansonsten ist das Herbeirufen von Polizei und ggf. von Rettungskräften immer empfehlenswert.
Ersatz fiktiver Reparaturkosten ist möglich
Reparaturkosten werden nach Vorlage einer Werkstattrechnung erstattet, bei Bagatellschäden genügt ein Kostenvoranschlag. Fiktive Reparaturkosten können auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens geltend gemacht werden, ebenso der Ersatz für einen erlittenen Totalschaden. Im Fall der fiktiven Schadensabrechnung achten die niederländischen Versicherungen besonders streng auf den Wiederbeschaffungswert, über den hinaus kein Schadenersatz geleistet wird.
Unfallbedingte Folgekosten
Mietwagenkosten werden erstattet, wenn das Fahrzeug aus beruflichen oder aus privaten Gründen (Krankenhausfahrten) benötigt wird, im Hinblick auf die damit verbundene Eigenersparnis aber nur in Höhe von ca. 75 % der Kosten. Ein abstrakter Nutzungsausfallschaden wird nicht erstattet. Gutachterkosten werden erstattet, wenn die Erstellung des Gutachtens erforderlich war.
Keine Entschädigung für Zusatzkosten
Für sonstige unfallbedingte Zusatzkosten erhalten Unfallgeschädigte ebensowenig eine Entschädigung wie für den durch den Unfall möglicherweise verpatzten Urlaub.
Wertminderung nur unter besonderen Voraussetzungen
Eine Wertminderung wird nur bei Fahrzeugen anerkannt, die nicht älter als 5 Jahre sind. Die Kasko-Selbstbeteiligung wird nach Vorlage eines Nachweises erstattet.
Rechtsverfolgungskosten müssen erforderlich sein
Anwaltskosten werden bei Erforderlichkeit der Einschaltung eines Anwalts erstattet. Die Erforderlichkeit wird regelmäßig verneint, wenn Gründe die Annahme rechtfertigen, dass die Einschaltung eines Anwalts, z. B. wegen eines Schadensanerkenntnisses durch die Versicherung, überflüssig war.
Schmerzensgeld ähnlich wie in Deutschland
Schmerzensgeld wird nach einer niederländischen Tabelle ähnlich wie nach deutschem Recht berechnet. Verdienstausfall wird auf entsprechenden Nachweis erstattet.
3-jährige Verjährungsfrist
Schadensersatzansprüche verjähren in den Niederlanden innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfallzeitpunkt.