Im Jahr 2014 wurden in Deutschland rund 748.800 Personen rechtskräftig verurteilt, das waren knapp 1 % weniger als im Jahr 2013 (755.900). Nimmt man das Jahr 2007, in dem die Strafverfolgungsstatistik erstmals in allen Bundesländern durchgeführt wurde, als Vergleichsmaßstab, ging die Anzahl der Verurteilungen sogar um rund 17 % zurück. Dies teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) im März mit.
Die Struktur der verhängten Sanktionen blieb gegenüber den Vorjahren weitgehend ähnlich. Bei 676.700 Personen (90 %) der insgesamt im Jahr 2014 Verurteilten wandten die Gerichte das allgemeine Strafrecht an und bei 72.100 Personen (10 %) das Jugendstrafrecht. Das stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete Jugendstrafrecht kann auch für Heranwachsende angewendet werden, wenn das Gericht eine verzögerte Reife feststellt. 2014 kam es annähernd bei zwei von drei verurteilten Heranwachsenden zur Anwendung (64 %).
Die häufigste strafrechtliche Sanktion war weiterhin die Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht. 2014 wurden 566.600 Verurteilte mit einer Geldstrafe belegt, das waren 76 % aller Verurteilten. Deutsche Gerichte verurteilten rund 121.800 Personen (16 %) zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe, die bei 83.800 Personen zur Bewährung ausgesetzt wurde. 38.000 Verurteilte bekamen eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung. Mit sog. Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln nach Jugendstrafrecht wie beispielsweise Jugendarrest, Arbeitsauflagen oder Weisungen wurden die Straftaten von weiteren 60.300 Personen (8 % aller Verurteilten) sanktioniert.
Wie in den früheren Jahren lag der Anteil der Straftaten im Straßenverkehr an allen Straftaten bei rund einem Fünftel. 2014 waren dies rund 156.700 Personen und damit 2 % weniger als im Vorjahr. Außerhalb des Straßenverkehrs dominierten Straftaten gegen das Eigentum und Vermögen. Beispielsweise wurden 165.600 Personen wegen Betrug und Untreue und 138.400 wegen Diebstahls und Unterschlagung verurteilt. Wegen Straftaten gegen die Person (Körperverletzung, Tötungsdelikte etc.) wurden im Jahr 2014 insgesamt 113.600 Menschen verurteilt. Auf die übrigen Straftaten entfielen 127.000 Verurteilte, darunter 55.800 wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Diese Ergebnisse basieren auf der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Die Strafverfolgungsstatistik erfasst von deutschen Gerichten rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen, die sich wegen Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch oder nach anderen Bundes- bzw. Landesgesetzen verantworten mussten. Ordnungswidrigkeiten werden in der Strafverfolgungsstatistik nicht berücksichtigt.
[Quelle: Destatis]