Leitsatz
Anwendbarkeit der Heizkostenverordnung in Wohnungseigentumsanlage mit zwei Wohnungen
Normenkette
§ 21 Abs. 4 WEG; §§ 2, 3 HeizkostenV
Kommentar
Bei einer Wohnungseigentumsanlage mit zwei Wohnungen, von denen eine von ihrem Eigentümer vermietet ist und die andere von dem Eigentümer selbst bewohnt wird, besteht die Pflicht zur Verbrauchserfassung nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung. Die Ausnahmeregelung des § 2 dieser Verordnung findet insoweit keine Anwendung (im Anschluss an OLG Düsseldorf v. 15.10.2003, I-3 Wx 225/03, FGPrax 2004, 11; a. A. Pfeifer, Die neue Heizkostenverordnung, Anm. 5b zu § 2).
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