Leitsatz

Anwendbarkeit der Heizkostenverordnung in Wohnungseigentumsanlage mit zwei Wohnungen

 

Normenkette

§ 21 Abs. 4 WEG; §§ 2, 3 HeizkostenV

 

Kommentar

Bei einer Wohnungseigentumsanlage mit zwei Wohnungen, von denen eine von ihrem Eigentümer vermietet ist und die andere von dem Eigentümer selbst bewohnt wird, besteht die Pflicht zur Verbrauchserfassung nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung. Die Ausnahmeregelung des § 2 dieser Verordnung findet insoweit keine Anwendung (im Anschluss an OLG Düsseldorf v. 15.10.2003, I-3 Wx 225/03, FGPrax 2004, 11; a. A. Pfeifer, Die neue Heizkostenverordnung, Anm. 5b zu § 2).

 

Link zur Entscheidung

OLG München, Beschluss vom 11.09.2007, 32 Wx 118/07

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