Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparverträge beträgt 9 % der angelegten vermögenswirksamen Leistungen, begrenzt auf maximal 470 EUR jährlich.[1]

Begünstigt sind Anlagen

  • nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz, z. B. in einen Bausparvertrag;
  • für den Bau, Erwerb, den Ausbau, die Erweiterung oder die Entschuldung eines im Inland gelegenen Wohngebäudes bzw. Eigentumswohnung zum Zwecke des Wohnungsbaus.

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